Eine Hausratversicherung immer den aktuellen Werten
anpassen
Mit einer Hausratversicherung kann man seine
Wohnungseinrichtung gegen wesentliche Risiken absichern. Möbel, Haushaltsgeräte und Computer sind ebenso geschützt
wie zum Beispiel Teller und Besteck, Gardinen und Pflanzen. Die Hausratversicherung kommt für Schäden auf, die
infolge von Feuer und Blitzschlag, Sturm und Hagel, durch Einbruch und durch geplatzte Wasserleitungen auftreten.
Abgedeckt sind auch Kosten, die dadurch entstehen, dass die Wohnung zum Beispiel nach einem Wasserrohrbruch
vorübergehend nicht nutzbar ist. Je nach Police sind noch weitere Risiken mit der Versicherung abgedeckt. Man
sollte jedoch in jedem Fall darauf achten, dass die mit dem Versicherer vereinbarte Erstattung ausreicht.
Andernfalls droht eine Unterdeckung mit gravierenden finanziellen Folgen.
Beim Abschluss der Hausratversicherung kann
man mit dem Versicherer entweder eine pauschale Höchstsumme je Quadratmeter Wohnfläche für die Erstattung
vereinbaren oder den Wert der Einrichtung individuell ermitteln und die Police auf der Basis dieser Zahlen
abschließen. Bei der pauschalen Vereinbarung gilt eine Summe von 650 bis 700 Euro je Quadratmeter als üblich. Tritt
ein versicherter Schadensfall ein, ersetzt die Assekuranz die vereinbarte Summe und verzichtet auf detaillierte
Überprüfungen. Gleichzeitig heißt das aber auch: Ist der tatsächlich entstandene Schaden höher, bleibt der
Versicherte auf den Kosten sitzen, die über die Pauschale von 650 Euro bis 700 Euro pro Quadratmeter hinaus gehen.
Wer eine teure Einrichtung sein eigen nennt, dem droht exakt diese Gefahr. Vor allem bei Neuanschaffungen sollte
man daher unbedingt überprüfen, ob die Hausratversicherung noch ausreichend ist. Und einmal im Jahr gehört die
Police ohnehin auf den Prüfstand.
Eine überschlägige Berechnung kann jeder Versicherte selbst
vornehmen. Ist die Wohnung zum Beispiel 100 Quadratmeter groß, sind bei der pauschalen Variante Schäden bis zu
einer Höhe von 70.000 Euro abgedeckt. Besteht die Einrichtung aus teuren Antiquitäten und edlen Teppichen, die
zusammen 80.000 Euro wert sind, ergibt sich also eine Unterdeckung von 10.000 Euro. Die Summe müsste entsprechend
angepasst werden.
Alternativ zur pauschalen Berechnung besteht auch die Möglichkeit, individuelle
Regelungen mit der Versicherung zu vereinbaren. Dann müssen die Wohnungseinrichtung und ihr Wert detailliert
dokumentiert und der Versicherung mitgeteilt werden. Es gilt allerdings zu beachten, dass nur der
Wiederbeschaffungswert ersetzt wird. Das ist zwar häufig der Neuwert, darauf kann man sich aber nicht in jedem Fall
verlassen. Besonders wichtig ist es, dass die Versicherungssumme insgesamt mitndestens dem aktuellen Wert der
Einrichtung entspricht. Sind Möbel und sonstige Gegenstände in der Wohnung 30.000 Euro wert, die Versicherungssumme
liegt aber nur bei 15.000 Euro, dann besteht dringender Handlungsbedarf.
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